1. Allgemeines 

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH.

1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.3. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

1.4. Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind ungültig, soweit sie nicht schriftlich von der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH bestätigt worden sind.

1.5. Die Geschäftsbedingungen gelten ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

1.6. Soweit eine Vereinbarung über eine so genannte Anschlussgarantie gesondert getroffen wird, gelten ergänzend unsere besonderen Bedingungen für die gesondert vereinbarte Anschlussgarantie.

1.7. Käufer i. S. d. AGB sind nur Unternehmer, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.8. Die nachfolgenden AGB gelten nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist. Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen.

2.2. Der Umfang der von der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH festgelegt; ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH.

2.3. Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung hat die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern unserer Ansicht nach aufgrund eingeholter Auskünfte unsere Forderung gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung für uns, diesbezügliche Unterlagen dem Käufer vorzulegen, besteht nicht.

2.4. Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Installation, Schulung und Beratung

3.1. Installationskosten werden von der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH nicht übernommen.

3.2. Die Planung der Installation gilt im Einvernehmen mit dem Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, in geeigneten Räumen termingerecht die betriebsnotwendigen Installationen für Stromversorgung und Datenübertragung sowie, falls erforderlich Druckluft, durch einen Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen müssen den Angaben der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH sowie den geltenden Fachnormen entsprechen.

3.3. Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH als auch Schulung und Einweisung des Käufers oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.4. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

4.1. Wenn der Käufer Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hardware oder Software nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH sofort anzuzeigen.

4.2. Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

4.3. Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Preise 

5.1. Alle Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versandkosten.

5.2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

5.3. Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6. Lieferzeit und -bedingungen

6.1. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. Entsprechende Dispositionen sind von der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH nachzuweisen.

6.2. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. 6.3. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

7. Annahmeverzug des Käufers 

7.1. Kommt der Käufer mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Käufer einen geringeren oder die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH einen höheren Schaden nachweist.

8. Versendung und Gefahrenübergang 

8.1. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.

9. Warenrücklieferung und Stornierung

9.1 Die Rücklieferung von Waren seitens des Käufers bedarf unserer schriftlichen Zustimmung und kann nur in dem Zustand angenommen werden, in dem sie unser Haus verlassen hat. Bei jeder Rücklieferung erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Warenwertes. Kundenindividuelle Produkte sind von einer Rücklieferung ausgeschlossen.

9.2 Wird ein erteilter Auftrag mehr als 3 Werktage nach Auftragsbestätigung durch BÜTEMA Daten Elektronik, aber noch vor Lieferung storniert, so ist BÜTEMA Daten Elektronik berechtigt, 5% des Auftragswerts als Ausgleich in Rechnung zu stellen. Bei kundenindividuellen Produkten und/oder Lösungen ist BÜTEMA Daten Elektronik berechtigt, höhere Sätze in Rechnung zu stellen. Wenn dieser Wert 30% des Auftragswerts übersteigt, weist BÜTEMA Daten Elektronik die Höhe der entstandenen Kosten nach.

10. Gewährleistung

10.1. Angaben, die in Katalogen, Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. enthalten sind, stellen keine Garantien im Rechtssinne dar, soweit das Gegenteilige nicht ausdrücklich von uns oder dem Hersteller schriftlich mitgeteilt wird. 10.2. Soweit wir – ohne besondere Vergütung – technische Ratschläge und Empfehlungen geben, beruhen diese auf sorgfältiger Prüfung, beinhalten jedoch keinen Rechtsbindungswillen; insoweit stellen sie weder Beschaffenheitsangaben noch Garantien dar und es wird für sie auch keine Haftung übernommen.

10.3. Die in Ziff. 4.1 genannte Pflicht beinhaltet auch die Prüfung, ob sich die bestellte oder die von uns vorgeschlagene Ware für den vom Käufers vorgesehenen Verwendungszweck eignet; die vom Käufer vorgesehene Eignung ist jedoch nur dann Vertragsinhalt, soweit dies in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgenommen wurde.

10.4. Bei gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, auch wenn eine Generalüberholung stattgefunden hat. Darüber hinausgehende Sachmängelgewährleistungsansprüche sind nur gegeben, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferte Hardware, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 12 Monate.

10.6. Bei von uns erbrachten Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, soweit sich aus Teil B der VOB – im Falle deren Einbeziehung –, oder aus § 634 a Abs. 1 Ziff.2 BGB – bei Bauwerken – nicht etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt dann mit der Abnahme des Werkes. Nimmt der Käufer/Besteller ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte bei der Abnahme vorbehält. Eine solche Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Mängeln des hergestellten Werkes leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung (= Nacherfüllung). Wir sind berechtigt die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. § 275 Abs.2 und Abs.3 BGB bleiben unberührt.

10.7. Dem Käufer ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

10.8. Bei Mängeln der gelieferten Ware ist die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH berechtigt, kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Mängel der Software kann die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Stornierung des Vertrages verlangen.

10.9. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

10.10. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung von nicht von der BÜTEMA Computer Systeme GmbH freigegebenem Zubehör entstehen. 10.11. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Hard- und/oder Software vom Käufer selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH vorgenommen werden oder wenn die Fabriknummer entfernt, geändert oder unleserlich ist.

10.12. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer entgegen vorstehender Ziffer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.

11. Haftung

11.1. Eine Haftung der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH für Schäden des Käufers aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH oder wurde durch die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

11.2 Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Käufer deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung, ausreichende Produktschulung der Anwender, sowie regelmäßige Wartung von Anlagen – hätte verhindern können.

12. Zahlungsbedingungen 

12.1. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Rechnungsdatum gilt als Versanddatum.

12.2. Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn uns das Zahlungsmittel innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen. BÜTEMA Computer Systeme kann ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Wechsels verweigern.

12.3. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so ist die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Zinssatz ist gegen Nachweis höher anzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Zinssatzes vorbehalten.

12.4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers zulässig.

12.5 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, die insbesondere auch durch den Zahlungsverzug des Käufers indiziert werden, sind wir berechtigt – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und die Unsicherheitseinrede iSd. § 321 BGB als Leistungsverweigerungsrecht zu erheben. Darüber hinaus steht uns das Rücktrittsrecht gem. § 321 Abs.2 i.V.m. § 323 BGB zu, da unser Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Zahlungsverpflichtung des Käufers gebunden ist.

13. Eigentumsvorbehalt 

13.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren sowie das Nutzungsrecht an der gelieferten Software vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

13.2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die BÜTEMA Computer Systeme GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Käufer tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH ab.

13.3. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt, oder unsere schriftliche Zustimmung hierfür einholt.

13.4. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

13.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

13.6. Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks und/oder Wechseln – ist die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume während der Bürozeit durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. 13.7. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Käufers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

14. Urheberrechte

14.1. Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.

14.2. Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufers ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

14.3. Die Bearbeitung, Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. Die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH behält sich vor, dem Käufer auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Käufer die in §69e Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

14.4 Beide Vertragspartner werden alle Daten, Informationen und Unterlagen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden und Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen, vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt während der Laufzeit des Vertrages und nach dessen Beendigung. Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragspartner ihren Mitarbeitern und Beauftragten auferlegen.

15. Datenschutz 

15.1. Der Käufer ermächtigt die BÜTEMA Daten Elektronik GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16. Anwendbares Recht 

16.1. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16.2. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH ist der Sitz unserer Firma. Falls der Käufer Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist das für den Sitz der BÜTEMA Daten Elektronik GmbH örtlich und sachlich ausschließlich zuständige Gericht zur Entscheidung berufen.

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